Transfer in neue Arbeit
Unternehmen wandeln sich, sie passen sich an Marktentwicklungen an oder sind auch von Insolvenzen bedroht. Nicht selten führen diese Situationen zur Entlassung von Beschäftigten.
Personalabbau sozialverträglich und fair gestalten
Sofern es zu Personalabbau kommt, stellt sich häufig für Betriebsräte und Arbeitgeber die Frage, wie dieser Personalabbau sozialverträglich und fair gestaltet werden kann und ob es hierfür geeignete Instrumente gibt.
be:at berät Unternehmen und Betriebsräte. Wir unterstützen die Betriebsparteien im Rahmen von Sozialplanverhandlungen gemeinsam sozialverträgliche Lösungen zu finden und die Basis zur Einführung von Transfermaßnahmen zu legen. Unser Transferteam kann dabei auf 20 Jahre Erfahrung und Wissen aus mehr als 200 Transferprojekten aufbauen.
Im Zuge von betrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen sollten so früh wie möglich Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden, um den Beschäftigten den Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis zu erleichtern und damit Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
be:trieblicher Transfersozialplan
Ein Transfersozialplan eröffnet den Betriebsparteien eine umfangreiche Palette von Möglichkeiten, den vom Arbeitsplatzverlust betroffenen Beschäftigten Hilfestellungen zu leisten und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Mit Transfersozialplänen findet eine Schwerpunktverschiebung statt. Neben finanziellen Abfindungsregelungen für den Verlust der Arbeitsplätze werden in den Transfersozialplänen Verabredungen aufgenommen, die den „Transfer“ der Beschäftigten in eine neue Beschäftigung oder in die Selbständigkeit fördert.
Die Transferinstrumente zur Abfederung von Personalabbauprozessen wurden in den letzten Jahren rechtlich weiter ausgestaltet. Die zwei Wege, die dies unterstützen sind die Transferagentur und die Transfergesellschaft.
