Transferagentur

Sind Mitarbeiter aufgrund einer Betriebsänderung dauerhaft von Arbeitslosigkeit bedroht, können sie an Transfermaßnahmen teilnehmen. Transfermaßnahmen finden bereits während der Kündigungsphase statt. Die Mitarbeiter erhalten die Möglichkeit sich beruflich neu zu orientieren. Es ist das Ziel den Mitarbeitern einen nahtlosen Übergang in eine neue Beschäftigung zu ermöglichen.

Während einer Transferagentur bleiben die Mitarbeiter also weiterhin im Unternehmen beschäftigt, sie beziehen ihr Einkommen vom Betrieb und werden für die Teilnahme an den Transfermaßnahmen freigestellt.

Transfer beginnt schon im Be:trieb

Zeitstrahl einer Transferagentur
Zeitstrahl einer Transferagentur

Die Teilnahme der Mitarbeiter an Transfermaßnahmen wird von der Agentur für Arbeit bezuschusst. Die Zuschüsse betragen 50 Prozent der erforderlichen und angemessenen Maßnahmenkosten, jedoch höchstens 2.500 Euro je geförderten Mitarbeiter. Die nicht gedeckten Maßnahmenkosten sind vom Arbeitgeber zu tragen.

Die be:at erstellt gemeinsam mit den Betriebsparteien ein betriebliches Konzept zur Umsetzung der Transferagentur.

Das Be:ratungs- und Vermittlungskonzept umfasst u.a.:

  • Bewerbungstraining
  • Kommunikationstraining
  • Newplacementberatung
  • Kurzqualifizierungsmaßnahmen
  • Praktika
  • Existenzgründungsberatung

Die be:at organisiert und führt die notwendigen Transfermaßnahmen durch und übernimmt für das Unternehmen die Antragsstellung und die Abrechnung mit der Agentur für Arbeit.

Wird ein direkter Übergang in neue Arbeit nicht erreicht, erhalten die Mitarbeiter i.d.R. ein Angebot im Anschluss an eine Transferagentur in eine Transfergesellschaft zu wechseln.

 
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