Transfergesellschaft
Die Transfergesellschaft soll die Mitarbeiter bei ihrer beruflichen Neuorientierung unterstützen und ihnen helfen wieder neue Arbeit zu finden oder den Übergang in die Selbständigkeit zu realisieren.
Die Mitarbeiter scheiden aus dem Unternehmen aus und wechseln in die Transfergesellschaft. Die Transfergesellschaft fungiert dabei als neuer Arbeitgeber.
In der Transfergesellschaft erhalten die Mitarbeiter ein monatliches Entgelt, welches sich aus Transferkurzarbeitergeld und einem Aufstockungsbetrag zusammensetzt. Das Transferkurzarbeitergeld beträgt 60 % oder 67 % des letzten Nettolohns, abhängig davon, ob Steuerkinder vorhanden sind. Mit dem Aufstockungsbetrag erhalten die Mitarbeiter meistens eine Absicherung von 80 % ihres letzten Nettolohns. Dies wird im Sozialplan festgelegt.
Be:gleitung der beruflichen Neuorientierung
Die maximale Förderlaufzeit von Transferkurzarbeitergeld beträgt 12 Monate. Die Mitarbeiter gehen mit der Transfergesellschaft ein befristetes Arbeitsverhältnis ein. Die Laufzeit des Arbeitsvertrages mit der Transfergesellschaft orientiert sich meistens an der Kündigungsfrist und beträgt mindestens die individuelle Kündigungsfrist plus 1 Monat, max. 12 Monate.
Voraussetzung für die Zahlung des Transferkurzarbeitergeldes ist, dass ein dauerhafter Arbeitsausfall existiert und die Mitarbeiter zur Verbesserung ihrer Vermittlungschancen in eine „betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit“ (beE) übernommen werden. Vor dem Wechsel in eine Transfergesellschaft müssen die Mitarbeiter an einem sogenannten Profiling teilnehmen und sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
