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Karriereplanung und BerufswegeplanungSchreiben Sie uns oder rufen Sie uns gerne für ein erstes Kennenlernen an.
Nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit und Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben Arbeitssuchende einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Genauso auch Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, Arbeitslosengeld II bekommen oder aus der Familienpause zurückkehren möchten.
Der Antrag ist ganz einfach zu stellen: Sie müssen Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit nur persönlich, am Telefon oder per Brief bzw. E-Mail mitteilen, dass Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen möchten. Gerne helfen wir Ihnen hierbei.
Wenn Sie Ihren AVGS erhalten haben, schließen wir mit Ihnen einen Vertrag über Ihr individuelles Coaching ab. Dieser soll Sie effektiv und nachhaltig wieder in eine neue Arbeitsstelle bringen. Die Kosten dafür übernimmt die Agentur für Arbeit und ist somit für Sie kostenlos.
Wir beraten Sie gerne zu Ihren Fördermöglichkeiten.
Wenn Sie arbeitssuchend oder arbeitslos sind, haben Sie einen Anspruch auf den „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ (AVGS), den Ihnen die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ausstellen. Ebenfalls kann eine Förderung über die Deutsche Rentenversicherung oder den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr erfolgen. Sprechen Sie uns gerne an, wir unterstützen Sie!
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf für ein unverbindliches Kennenlerngespräch.