Mit Hilfe eines Transfersozialplans kann der Betriebsrat seine wertschätzende Haltung gegenüber den ausscheidenden Mitarbeitenden zeigen und einen "sozialverträglicheren" Arbeitsplatzabbau erreichen. Die Menschen werden nicht allein gelassen, sondern haben eine Unterstützung bei der Verarbeitung des Trennungsschocks und bei der Ausrichtung auf die konstruktive individuelle Neuausrichtung sowie eine finanzielle Sicherheit für sich. Der Betriebsrat kann die ausgeschiedenen Kollegen und Kolleginnen im Beirat der Transfergesellschaft begleiten.
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