Sind Mitarbeitende aufgrund einer Betriebsänderung dauerhaft von Arbeitslosigkeit bedroht, können sie an Transfermaßnahmen teilnehmen. Transfermaßnahmen finden bereits während der Kündigungsphase im "Altunternehmen" statt. Die Mitarbeitenden erhalten die Möglichkeit sich beruflich neu zu orientieren. Es ist das Ziel den Mitarbeitenden einen nahtlosen Übergang in eine neue Beschäftigung zu ermöglichen. Während einer Transferagentur bleiben die Mitarbeitenden also weiterhin im Unternehmen beschäftigt, sie beziehen ihr Einkommen vom Betrieb und werden für die Teilnahme an den Transfermaßnahmen freigestellt.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf für ein unverbindliches Kennenlerngespräch.
Was gilt es zu erledigen, bevor die Transferagentur starten kann?
Die Maßnahmen während der Arbeitszeit und innerhalb der Kündigungsfrist beim bisherigen Arbeitgeber.
Welche möglichen Übergänge gibt es für die Teilnehmenden der Transferagentur?
Gerne beraten wir Sie zu Möglichkeiten und zur Gestaltung Ihrer Transferagentur.